Anforderungen an die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines Landholz-Transportfahrzeugs als Sonderfahrzeug der Land- und Forstwirtschaft

„1. NV: Eine Steuerbefreiung als Sonderfahrzeug nach § 3 Nr. 7 Satz 2 des KraftStG erhält ein Fahrzeug, wenn es nach einer objektiv-abstrakten Betrachtung nur für den begünstigten Verwendungszweck geeignet ist und eine anderweitige 

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