Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht BFH, Urteil vom 20.01.2026, VIII R 6/23, juris

„Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden.“ Erläuterungen Im Besprechungsfall ging es um die Frage, ob Abfindungszahlungen Weiterlesen …