Ab dem 4. Mai 2026 (bis zum 1. Juni 2026) können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden. Die Formulare und insbesondere das ausführliche Merkblatt sind bereits auf der Internetseite des
Bitte das Merkblatt vor der Antragstellung sorgfältig durchlesen:
– Auszug S. 12: „Grundsätzlich gilt bereits die in Teil 1 gewählte Maßnahme als verbindlich.“
– Auszug S. 14: „Inwieweit ab 2028 in der neuen Förderperiode die Förderung der Umstrukturierung fortgeführt werden kann, ist derzeit noch ungeklärt.“
– Auszug S. 14: „Es wird in 2027 für die Abgabe der Fertigstellungsmeldung nur einen Termin bis zum 30.06.2027 geben, da eine Auszahlung des Zuschusses aufgrund des Auslaufens der gegenwärtigen Förderperiode nur bis zum 15.10.2027 erfolgen kann.“
– Auszug S. 14: „Flächen, die bereits Bestandteil eines Antrags Teil 1 (2016 – 2025) waren und nicht gerodet wurden, sind nach den Vorgaben dieses Merkblattes erneut zu beantragen, sofern sie im Herbst 2026 oder im Frühjahr 2027 gerodet werden sollen. Unbestockte Flächen, für die ab dem 01.01.2016 bereits eine gültige Rodungserlaubnis erteilt wurde, müssen nicht erneut beantragt werden.“
– Auszug S. 15: „Wichtig: Nur für solche Flächen einen Förderantrag stellen, die im Herbst 2026 oder im Frühjahr 2027 gerodet werden sollen. Unbestockte Flächen, die 2027 bepflanzt werden sollen und für die noch keine Rodungserlaubnis erteilt wurde, sind ebenfalls zu beantragen.“
– Auszug S. 15: „Unbestockte Rebflächen, die ab dem 01.01.2016 gerodet wurden und nicht als bestockte Rebfläche in einem Antrag Teil 1 gemeldet waren, können nicht berücksichtigt werden.“
Mit Ihrer Mitgliedsnummer (bitte erste „0“ weglassen, z.B. 310200555) und Ihrem Nachnamen (wie auf Ihrer Mitgliedskarte angegeben) – erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Andrea Lamb, Telefon: 0 61 31 / 62 05 63 oder per E-Mail: info@bwv-rlp.de

