Schenkungsteuer: Freibetrag für Urenkel
„Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht verstorben sind. „ (BFH, AdV-Beschluss vom 27.07.2020, II Weiterlesen …