Die einzelnen Schritte zur Beantragung der Ökoregelungen 1a und 1b, die in diesem Jahr erstmals auch durch Weinbaubetriebe genutzt werden können, sind in einer neuen BWV-Anleitung beschrieben. Sie steht unter
Die Zusammenstellung erläutert praxisnah und Schritt für Schritt, was im Antrag anzugeben ist. Neben den erforderlichen Angaben im Gemeinsamen Antrag und im Flächen- und Nutzungsnachweis werden auch die zusätzlichen Schritte bei der Beantragung der Ökoregelung 1b anschaulich dargestellt.
Fachliche Informationen und Rahmenbedingungen zur Nutzung der Ökoregelung 1a (freiwillige Brache) sind zu finden in dem entsprechenden Merkblatt des MWVLW (mit den Vorgaben u. Rechenbeispielen).
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