Reitunterricht als Freizeitgestaltung BFH, Urteil vom 22. Januar 2025, XI R 9/22, LEXinform 0954126

Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbständige Hauptleistungen vor. Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und dient typischerweise der Freizeitgestaltung. Weiterlesen …