PPWR – Wenn der Abnehmer eine Konformitätserklärung verlangt

Wer dachte, das Verpackungsrecht sei ausreichend reguliert, den belehrt die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) der EU leider eines Besseren. Die Verordnung legt künftig unmittelbar geltende Anforderungen an Verpackungen fest, 

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 unter anderem zur Konformität und Dokumentation, und gilt ab dem 12. August 2026. In Deutschland tritt sie neben das bestehende Verpackungsgesetz.

Erste Händler fordern von ihren Lieferanten (z.B. von Weingütern) derzeit entsprechende PPWR-Konformitätserklärungen, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. In vielen Fällen dürften dabei die Ausnahmen für Kleinstunternehmen gelten (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme).

Dann können bei den jeweiligen Lieferanten die erforderlichen Konformitätsunterlagen zu den einzelnen Verpackungsbestandteilen (für eine Weinflasche also Flasche, Verschluss, Etikett, Kartonage) angefordert werden, um sie anschließend dem Abnehmer bzw. Vertreiber je Artikelnummer gebündelt übergeben zu können.

Wir haben einen kleinen Leitfaden zur PPWR erstellt, der neben weiteren Infos unter www.bwv-rlp.de  abzurufen ist (dort unter Mitglieder, anschließend Rubrik „Merk- und Formblätter“ und dann Reiter „Verpackungsrecht PPWR“).

 

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