Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines Miteientumsanteils nach § 198 BewG  FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2026 - 3 K 3080/24, EFG 2026, 518

„Im Falle der Bewertung eines übergegangenen Miteigentumsanteils an einem Grundstück im Rahmen eines Verkehrswertnachweises durch Sachverständigengutachten nach § 198 BewG kann vom anteiligen Verkehrswert des Gesamtgrundstücks kein Marktanpassungsabschlag zur Berücksichtigung des Umstandes 

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