Begrenzung der Neuanpflanzungsrechte in Rheinland-Pfalz auf null Hektar

Das Land Rheinland-Pfalz hat aufgrund der anhaltenden Krise im Weinbau die Zuteilung von neuen Pflanz­genehmigungen in Rheinland-Pfalz durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Jahre 2027 bis 2029 auf jeweils null Hektar 

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