Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich als privates Veräußerungsgeschäft FG Münster, Urteil vom 18. Juni 2026, 8 K 901/23 E, juris; Revision anhängig: BFH Az. IX R 10/26

Erläuterungen

Im Besprechungsfall ging es um die Frage, ob im Rahmen einer Scheidung übertragene Miteigentumsanteile an Immobilien als privates Veräußerungsgeschäft nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gewertet werden können. 

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