TA-Luft: Verschiebung der Umsetzungsfristen

Mit dem am 7. Oktober 2026 im Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf sollen zentrale Umsetzungsfristen der TA-Luft 2021 für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden.Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen: 

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