Grundsteuerwert: Kellerraum zählt nicht ohne Weiteres zur Wohnfläche FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 03.03.2026, 3 K 3118/25, NWB

„1. Ein Raum muss nicht zwingend als Wohnfläche einzuordnen sein, um bei der typisierten Ertragswertermittlung berücksichtigt zu werden. Ausreichend kann eine Zuordnung zur Nutzfläche sein.

  1. Kellerräume sind ihrer Zuordnung nach grundsätzlich danach
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