Laut Verpackungsgesetz müssen alle, die mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen (z.B. Weinflaschen), sich registrieren und die Verpackungsmengen lizenzieren. Unabhängig von der Betriebsgröße.
Der BWV hat diesbezüglich für 2024 wieder für seine Mitglieder
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