Mit der Veröffentlichung des „EU-Weinpaketes“ (VO [EU] 2026/471) gibt es die Möglichkeit, das seit vielen Jahren bestehende Sektorenprogramm Wein (das bislang u.a. die Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen, von Investitionen in Kellertechnik oder der Mehrgefahrenversicherung enthält) um
Aufbauend auf den rechtlichen Anpassungen auf der EU-Ebene wurde kürzlich dem Regionalen GAP-Begleitausschuss seitens des hiesigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) der Änderungsantrag bezüglich der Aufnahme der Rodungsförderung in das Sektorenprogramm vorgestellt. Der Begleitausschuss hat dem einstimmig zugestimmt. Für das Jahr 2027 wird demnach in Rheinland-Pfalz ein Betrag in Höhe von 7,12 Mio. Euro dafür budgetiert.
Der Einheitsbetrag soll 4.000 Euro pro gerodetem Hektar Rebfläche betragen. Fest steht, dass mit einer Inanspruchnahme der Rodungsprämie im entsprechenden Umfang die Pflanzgenehmigung dauerhaft verloren gehen. Die näheren Einzelheiten und die zu berücksichtigenden Kriterien werden in einer noch zu erlassenden EU-Durchführungsverordnung geregelt. Davon hängen dann die Details für eine Umsetzung in Rheinland-Pfalz ab, die in der Sommersitzung des GAP-Begleitausschusses festgelegt werden sollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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