Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot während der Ernte 2025

Demnächst beginnt im südlichen Rheinland-Pfalz die Ernte von Getreide und Ölsaaten.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. weist seine Mitglieder darauf hin, dass dafür auch in diesem Jahr das Sonn- und Feiertagsfahrverbot befristet ausgesetzt wird. Gleiches gilt für die Traubenlese und Maisernte im Herbst.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat für folgende Zeiträume eine allgemeine, landesweite Ausnahmegenehmigung vom entsprechenden Fahrverbot erteilt:

  • für die Getreide- und Rapsernte vom 2. Juli bis 10. September 2025
  • für die Maisernte und die Weintraubenlese, einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost, vom 20. August bis 12. November 2025
  • für die Ernte sonstiger Ölsaaten (wie zum Beispiel Sonnenblumen) in der Zeit vom 6. August bis 17. September 2025

Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.

 

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