Demnächst beginnt im südlichen Rheinland-Pfalz die Ernte von Getreide und Ölsaaten.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. weist seine Mitglieder darauf hin, dass dafür auch in diesem Jahr das Sonn- und Feiertagsfahrverbot befristet ausgesetzt wird. Gleiches gilt für die Traubenlese und Maisernte im Herbst.
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat für folgende Zeiträume eine allgemeine, landesweite Ausnahmegenehmigung vom entsprechenden Fahrverbot erteilt:
- für die Getreide- und Rapsernte vom 2. Juli bis 10. September 2025
- für die Maisernte und die Weintraubenlese, einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost, vom 20. August bis 12. November 2025
- für die Ernte sonstiger Ölsaaten (wie zum Beispiel Sonnenblumen) in der Zeit vom 6. August bis 17. September 2025
Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.
BWV-Infodienst als PDF