Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht BFH, Urteil vom 22.10.2025, II R 32/22, juris

Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine 

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