Versorgungsleistungen bei Hofübergaben mitsamt PV-Anlagen nachträgliche Zuordnung für Altverträge bis 20.12.2022

„Aus Vertrauensschutzgründen wird Steuerpflichtigen, bei denen infolge der Einführung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG Versorgungsleistungen aus einer Betriebsübergabe nicht mehr vollumfänglich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG abgezogen werden können, die Möglichkeit 

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