Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht BFH, Urteil vom 14. Januar 2026, II R 35/23, juris

„Der Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz 3 des Bewertungsgesetzes in Höhe von 5,5 % verstößt bei der Bewertung einer auf die Lebensdauer des Berechtigten zu entrichtenden monatlichen Geldrente für Zwecke der Schenkungsteuer nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.“ 

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