Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gem. § 198 BewG FG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2025 – 11 K 2562/22 BG, juris

Erläuterungen

Der Kläger ist Erbe des im Jahr 2020 verstorbenen Erblassers geworden. Zu dessen Nachlass gehörten unter anderem zwei gemischt genutzte Grundstücke.

Auf den Bewertungsstichtag legte der Kläger dem Finanzamt Feststellungserklärungen sowie zwei Gutachten 

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