Winzer können Öko-Regelung 1a nutzen

Ab 2026 soll die sogenannte Öko-Regelung (ÖR) 1a auch für Weinbaubetriebe geöffnet werden. Die ÖR 1a (freiwillige Stilllegung) ist eigentlich im Bereich der Betriebsprämie für den Ackerbau verankert und dort Bestandteil der freiwilligen

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