Verlängerte Zeiträume bis zur Wiederbepflanzung

Das „EU-Weinpaket“ zeigt auch hinsichtlich der Genehmigungszeiträume für die Wiederbepflanzung direkte Auswirkungen. Neben der Verlängerung der Antragsfrist für Wieder­bepflanzungs­genehmigungen auf jetzt 5 Jahre aufgrund der Änderung des Weingesetzes vom Januar 2026 

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