Nachbauerklärung Frist 30.06.

Die Rückmeldefrist für die Abgabe der Nachbauerklärung Herbst 2025 / Frühjahr 2026 bei der STV (Saatgut-Treuhandverwaltung) endet am 30.06.2026. An der Auskunftspflicht hat sich grundsätzlich nichts geändert.

Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung des 

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