Antragsfrist 30.09.2025 „Herbstantrag“ Teil 1

Die Antragsfrist für den auf Bitte der Weinbau­verbände Rheinland-Pfalz zusätzlich eingerichteten „Herbstantrag“ (Antrag Teil 1) im Umstrukturierungs­programm endet am 30. September 2025.

Auf diese Weise könnten abgängige bzw. vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen 

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