Vor-Ort-Kontrollen der Saatguttreuhand (STV)?

Landwirte dürfen von geschützten Sorten eigenes Saatgut für die Nutzung im eigenen Betrieb nachbauen („Landwirteprivileg“). Damit verbunden ist die Pflicht, fristgerecht jeweils zum 30. Juni eines Wirtschaftsjahres eine Nachbauerklärung abzugeben und Nachbaugebühren 

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