Mindestmostgewicht bei Dornfelder in der Pfalz herabgesetzt Schutzgemeinschaft reagiert auf aktuelle Witterungsverhältnisse

Bei ihrer Vorstandssitzung am 6. September 2023 hat die Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Pfalz – die Schutzgemeinschaft Pfalz – die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein in der Pfalz für das Erntejahr 2023 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 vol. % Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich. Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch die Kirschessigfliege, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Pfalz einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für ausgewählte rote Rebsorten auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.

In der Schutzgemeinschaft Pfalz als repräsentative Vertretung der pfälzischen Weinwirtschaft sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes organisiert. Ihr Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen in der Pfalz. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaft Pfalz wurde zu Beginn des Jahres 2019 als erste Schutzgemeinschaft des Landes durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.