Seit dem 01.01.2025 berücksichtigt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) beim Beitragsmaßstab nach dem sogenannten „Standardeinkommen“ auch das Einkommenspotenzial der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Der Beitragsberechnung für das Jahr 2025 lag dabei der Durchschnitt der drei
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