Sonderregelung beim Mindestlohn wichtiger Baustein für den Erhalt heimischer Produktion BWV-Präsident Hartelt begrüßt Rechtsgutachten

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, begrüßt das aktuelle Rechtsgutachten des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Christian Picker, das eine Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft beim gesetzlichen Mindestlohn als rechtssicher einstuft und befürwortet. Damit stützt das Gutachten eine jahrelange Forderung des BWV und erkennt die wirtschaftliche Situation der Betriebe im Sonderkulturbereich an.

Besonders das südliche Rheinland-Pfalz ist geprägt von handarbeitsintensiven Sonderkulturen wie Wein, Obst und Gemüse. Die Personalkosten machen in diesen Betrieben einen Großteil der Produktionskosten aus. Im EU-Vergleich sind die deutschen Betriebe aufgrund der hohen Lohnkosten kaum noch wettbewerbsfähig. „Ohne eine entsprechende Anpassung droht nicht nur der Verlust von Arbeitsplätzen, sondern eine schleichende Abwanderung der Produktion ins Ausland“, erklärt Hartelt. Dies stünde im Widerspruch zum im Koalitionsvertrag formulierten Ziel der Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad Deutschlands zu steigern. Möglich sei eine Steigerung nur, wenn die Produktion vor Ort wirtschaftlich bleibe. Eine Abwanderung von gewissen Obst- und Gemüsesorten würde außerdem eine Erhöhung der Importe aus Ländern zur Folge haben, in denen Sozial- und Umweltstandards weit hinter deutschen Standards zurückbleiben.

Nun sieht Hartelt die Landesregierung in der Pflicht, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für entsprechende Ausnahmeregelungen bei Saisonarbeitskräften einzusetzen, damit diese im Mindestlohngesetz verankert werden können.