Erläuterungen
Die Klägerin war eine vermögensverwaltende GbR, die in 2013 eine Eigentumswohnung inklusive Tiefgaragenplatz zum Preis vom knapp 160.000 EUR erwarb. Dazu kamen noch Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 14.000 EUR. Von vorneherein geplant
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