(BWV) Mainz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) ist erleichtert, dass sich das Bundeskabinett heute auf eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 102 Tage verständigt hat. Dies sei eine wichtige Entscheidung im Sinne der Pandemiebekämpfung und der Sicherung der regionalen Lebensmittelproduktion. Saisonarbeitskräfte können dadurch über einen längeren Zeitraum in den Betrieben arbeiten, es kommt zu weniger Personalwechsel in den Betrieben, zu weniger Mobilität und in der Konsequenz zu einem reduzierten Infektionsrisiko.
Bereits im vergangenen Jahr war die Zeitgrenze der kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigung aufgrund der Corona-Pandemie befristet ausgedehnt worden – allerdings auf 115 Tage. In den vergangenen Wochen und Monaten hatte sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. zusammen mit dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Rheinhessen-Pfalz e.V. und dem Deutschen Bauernverband e.V. intensiv für eine erneute Ausweitung der Regelung eingesetzt. Nachdem zuletzt das Bundesarbeitsministerium diesem Ansinnen ablehnend gegenüberstand, haben die gemeinsamen Bemühungen nunmehr doch noch Früchte getragen. Somit wird auch dieses Jahr die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung bis zum 31.10.2021 befristet ausgeweitet. Konkret heißt das: Von März bis Ende Oktober 2021 können Bauern und Winzer ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.
Die Zustimmung des Bundesarbeitsministers wurde durch ein Zugeständnis bei der Krankenversicherung der Saisonarbeitskräfte erreicht. Um sicherzustellen, dass kurzfristig Beschäftigte auch tatsächlich über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen, soll für diese Beschäftigten eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des Arbeitnehmers eingeführt werden. Als privat krankenversichert soll ein kurzfristig Beschäftigter auch gelten, wenn er über seinen Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert ist und dadurch die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist.
Zudem soll der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. So kann er beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden bzw. wann diese überschritten sind. Das schafft eine zusätzliche Rechtssicherheit für die Arbeitgeber.
Nach Ostern wird der Bundestag über die Ausweitung abschließend beraten.