Verpflichtung zur Eintragung eines Nießbrauchs als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung  Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. März 2022, 12 K 12271/19; Revision eingelegt, Az. des BFH II R 5/22

 „Ist ein Nießbrauch zum Zeitpunkt der Veräußerung eines Erbbaurechts bestellt, jedoch noch nicht eingetragen, ist der Wert des Nießbrauchsrechts in die Bemessung der Gegenleistung für grunderwerbsteuerliche Zwecke einzubeziehen.“

Erläuterungen

Dem Urteil liegt die Rechtsfrage

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