Steuerbefreiung als Familienheim auch bei Erwerb von Gesamthandseigentum

  1. Die unentgeltliche Einbringung eines einem einzelnen Gesellschafter einer GbR allein gehörenden Vermögensgegenstandes in das Gesellschaftsvermögen führt nach gefestigter finanzgerichtlicher Rechtsprechung nicht zur schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung der GbR, sondern zur Bereicherung der übrigen
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