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Bis zum 31. Mai 2023 findet die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Im Rahmen dieser Wahl wird über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der SVLFG entschieden.
Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium und das Parlament der SVLFG, welches sich aus 60 Mitgliedern des Berufsstandes (Arbeitgeber Arbeitnehmer und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte) zusammensetzt. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört der Beschluss über die Beitragssatzung, der Erlass von Unfallver-hütungsvorschriften der Berufsgenossen-schaft und die Feststellung des Haushaltsplans.
Bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde jeweils nur eine Wahlliste eingereicht, sodass es in diesen Bereichen zu keiner Wahlhandlung kommt (Friedenswahlen).
Für den Bereich der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) muss eine Wahlhandlung erfolgen, da hier mehrere Listen eingereicht und zugelassen wurden.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) hat für die Wahl eine gemeinsame Liste mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, dem Hessischen Bauernverband und dem Bauernverband Saar eingereicht – Liste 5. Der Name der Liste lautet:
„Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“.
Mit Ihrer Teilnahme an der bundesweiten Briefwahl und der Stimme für die Liste 5 können Sie sicherstellen, dass die Interessen aus dem südlichen Rheinland-Pfalz auch künftig in der Vertreterversammlung Gehör finden.
Bei der letzten Sozialwahl 2017 gelang es, zwei Sitze in der Vertreterversammlung und einen im Vorstand der SVLFG zu erkämpfen. An diesen Erfolg gilt es anzuknüpfen.
Im Vorfeld der Wahl schreibt die SVLFG in den kommenden Wochen zunächst alle landwirtschaftlichen UnternehmerInnen zur Feststellung der Wahlberechtigung und Registrierung im Wählerverzeichnis an. Nur wer die Vorgaben als SofA erfüllt und die Unterlagen an die SVLFG zurückschickt, kann wählen! Mitte April erhalten ausschließlich registrierte Wähler die Wahlunterlagen.
Beteiligen Sie sich an der Sozialwahl 2023! Nur wer wählt kann mitbestimmen.
Mehr zu Liste 5:
Die Liste „Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“ setzt sich für den Erhalt des eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialver-sicherungssystems mit gerechten Beiträgen in allen Zweigen ein. Dazu tragen auch die Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung bei, die langfristig gesichert und ausgebaut werden sollen. Darüber hinaus ist eine Straffung der Verwaltungsabläufe erforderlich – das spart Zeit und Kosten zu Gunsten aller SVLFG-Mitglieder. Am Fortbestand der flächendeckenden Sozialberatung muss festgehalten werden, denn die persönliche Betreuung vor Ort ist ein wichtiger Mehrwert für die Betriebe
Bei der Zusammenstellung der Liste wurde darauf geachtet, dass alle drei Bundesländer und die dortigen Gruppierungen der Grünen Branche entsprechend berücksichtigt sind. Angeführt wird die Liste von Ingo Steitz aus dem rheinhessischen Badenheim. Der Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen und langjähriger 1. Vizepräsident des BWV engagiert sich bereits seit vielen Jahren in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und gehört seit 2017 dem Vorstand der SVLFG an.