Recherchetools LÖK-Rechtsauslegungen der Bundesländer zur EU-Öko-Verordnung

Die EU-Öko-Verordnung wird zwar vom Bundes­ministerium auf EU-Ebene verhandelt, aber auf Bundesländerebene ausgelegt. Bei der Auslegung der Rechtsgrundlagen für den Ökolandbau stimmen sich die zuständigen Länder-Kontrollbehörden in der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer

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