Mindestmostgewicht bei Dornfelder in Rheinhessen herabgesetzt

Die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder hat die Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Rheinhessen (Schutzgemeinschaft Rheinhessen) jetzt beschlossen.

Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2023

Nur für Mitglieder. Bitte Anmelden.

 

Mit Ihrer Mitgliedsnummer (bitte erste „0“ weglassen, z.B. 310200555) und Ihrem Nachnamen (wie auf Ihrer Mitgliedskarte angegeben) – erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Andrea Lamb, Telefon: 0 61 31 / 62 05 63 oder per E-Mail: info@bwv-rlp.de