Mindestmostgewicht bei Dornfelder in der Pfalz und Rheinhessen herabgesetzt

Mit einem Beschluss vom 11. September 2024 haben die Organisationen zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für die Weinanbaugebiete Pfalz & Rheinhessen – die Schutzgemeinschaften Pfalz & Rheinhessen – die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder

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