Mit der Rahmenrichtlinie 2009/128/EG wurde unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen. Zur Umsetzung dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne (NAP) verabschiedet, mit
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