Keine Aktivierung des Brennrechts nach Abschaffung des Branntweinmonopols und Behandlung eines von der Bundesmonopolverwaltung gezahlten Ausgleichsbetrages

  1. Durch die Änderung des BranntwMonG ist ab dem 1. Oktober 2013 für alle bisher monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien sowohl die Pflicht, aber auch das Recht, zur Ablieferung zum Branntweinübernahmepreis an die Bundesmonopolverwaltung
    Nur für Mitglieder. Bitte Anmelden.

     

    Mit Ihrer Mitgliedsnummer (bitte erste „0“ weglassen, z.B. 310200555) und Ihrem Nachnamen (wie auf Ihrer Mitgliedskarte angegeben) – erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Andrea Lamb, Telefon: 0 61 31 / 62 05 63 oder per E-Mail: info@bwv-rlp.de