Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben BFH, Urteil v. 25. März 2026, X R 23/24, Juris

„Verstirbt der Steuerpflichtige, der Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals gemäß § 10f Abs. 1 oder Abs. 2 EStG getragen hatte, vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich 

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