Kein ermäßigter Steuersatz für Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2024, 1 K 232/24, LEXinform 5026150;  Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. BFH XI B 16/24

„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz.“

Nur für Mitglieder. Bitte Anmelden.

 

Mit Ihrer Mitgliedsnummer (bitte erste „0“ weglassen, z.B. 310200555) und Ihrem Nachnamen (wie auf Ihrer Mitgliedskarte angegeben) – erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Andrea Lamb, Telefon: 0 61 31 / 62 05 63 oder per E-Mail: info@bwv-rlp.de