Erläuterungen
Der Bundestag hat das JStG 2022 am 02.12.2022 i.d.F. der BT-Drucks. 20/4729 verabschiedet. Der Bundesrat soll dem JStG 2022 am 16.12.2022 zustimmen.
- Keine Streichung der Gebäude-Afa nach der tatsächlichen Nutzungsdauer – § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Gegenüber dem Entwurf des JStG 2022 vom 10.10.2022 (BT-Drucks. 20/3879) haben sich noch umfangreiche Änderungen ergeben.
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