Hartelt: Sinnvolle Hilfsmaßnahme für Viehhalter Land gibt ökologische Vorrangflächen zur Futternutzung frei

(bwv) Mainz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. (BWV) begrüßt die vom rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium erteilte Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen. Laut Verbandspräsident Eberhard Hartelt hat der Starkregen in den letzten Tagen in vielen Teilen des Landes dazu geführt, dass Grünlandflächen nicht befahrbar sind und daher aktuell kein Grasschnitt zur Futtererzeugung durchführbar ist. Gerade mit Blick auf die viehhaltenden Betriebe in von den heftigen Unwettern am stärksten betroffenen Landkreise sei die kurzfristige Entscheidung des Ministeriums eine sinnvolle Hilfsmaßnahme.

Ab 16. Juli 2021 dürfen Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, bestimmte brachliegende Ackerflächen durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen. Einige dieser Flächen sind noch befahrbar und können so dazu beitragen, die Ertragseinbußen auf den zu nassen Böden auszugleichen. Die Möglichkeit diese zusätzlichen Flächen zur Versorgung der Tiere nutzen zu können, sei daher eine willkommene Unterstützung, so Hartelt. Der BWV hatte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Ministerium beantragt, nachdem sich die Situation witterungsbedingt immer weiter zuspitzte.

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