Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim trotz dreijähriger Renovierungs- und Sanierungsphase FG Münster, Urteil vom 30. Juni 2022, 3 K 3184/17 ERB, LEXinform 0450802 (2. Rechtsgang)

 „Für die Befreiung des Familienheims von der Erbschaftsteuer gemäß § 13 Abs. 1 Ziff. 4c ErbStG reicht es aus, wenn der Erwerber die Immobilie unverzüglich, das heißt binnen sechs Monaten, zur Selbstnutzung bestimmt.

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