Einbeziehung der auf einem verkauften Waldgrundstück aufstehenden Bäume in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Bäume sind wertmäßig in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehende wesentliche Bestandteile des Grundstücks, wenn der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass bereits zum Zeitpunkt der Aussaht oder Pflanzung vorgesehen war, sie wieder vom

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