BSG bestätigt Rechtsauffassung der SVLFG Alterskasse muss Rente vor Rechtsänderung nicht verzinsen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Rentenansprüche, die vor dem Wegfall der Hofabgabevoraussetzung am 9. August 2018 lagen, von der Landwirtschaftlichen Alterskasse nicht zu verzinsen sind.

Damit hat das BSG per Urteil vom 8. Februar 2023 (B 5 LW 1/21 R)

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