Behandlung von am Bewertungsstichtag nicht an Dritte zur Nutzung überlassenen Grundstücke im Verwaltungsvermögen eines Unternehmens

  1. „Für die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Verwaltungsvermögen sind im Falle einer Schenkung die Verhältnisse am Tag der Entstehung der Steuer und somit am Tag der Ausführung der Schenkung maßgeblich.
  2. Wenn das übertragene Grundstück am
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