Aufwendungen für ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankung keine außergewöhnliche Belastung

„Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie dem an Krebs erkrankten Steuerpflichtigen ärztlich verordnet worden sind. Aufwendungen für Lebensmittel – auch in Form von nicht in den Anwendungsbereich 

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