- Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sogenannten Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen (Aufgabe der im BFH-Urteil vom 12. April 2018, IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rdnr. 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a. F. vertretenen Rechtsauffassung). Nur für Mitglieder. Bitte Anmelden.
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