Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR

  1. Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sogenannten Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen (Aufgabe der im BFH-Urteil vom 12. April 2018, IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rdnr. 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a. F. vertretenen Rechtsauffassung).
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