Vorzeitige Rückübertragung eines Erbbaurechts gegen Entschädigung BFH, Urteil vom 04. Dezember 2025, IX R 9/24, juris

„1. NV: Wird im Zuge einer vorzeitigen Rückübertragung eines Erbbaurechts nach den tatrichterlichen Feststellungen eine Entschädigung dafür gezahlt, dass der Erbbauberechtigte dieses Recht nicht mehr zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzen kann, kann eine nach § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbare Entschädigung vorliegen. 

Nur für Mitglieder. Bitte Anmelden.

 

Mit Ihrer Mitgliedsnummer (bitte erste „0“ weglassen, z.B. 310200555) und Ihrem Nachnamen (wie auf Ihrer Mitgliedskarte angegeben) – erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Andrea Lamb, Telefon: 0 61 31 / 62 05 63 oder per E-Mail: info@bwv-rlp.de