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BWV verlängert Rahmenvertrag mit der EWR AG - Preise bleiben entgegen dem allgemeinen Trend stabil
Bereits seit 1999 hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. Rahmenverträge mit den regionalen Stromversorgern Pfalzwerke, EWR und Entega, so dass BWV-Mitglieder Strompreisvorteile für ihre Betriebe in Anspruch nehmen können. Ein Großteil der Mitglieder hat sich diesem Rahmenvertrag angeschlossen und nutzt die Sonderkonditionen seit vielen Jahren. Nachdem zahlreiche Stromanbieter zum Jahreswechsel Preiserhöhungen angekündigt haben, bleiben die Preise für BWV-Mitglieder, die ihren Strom über den Rahmenvertrag mit der EWR AG beziehen, bis zum 31. März 2011 stabil.
Der Rahmenvertrag mit der EWR AG, der bis zum 31. März 2010 läuft, wurde um ein Jahr bis zum 31. März 2011 verlängert. Gleichzeitig bleiben die aktuellen Rahmenvertragspreise bis zu diesem Zeitpunkt, entgegen dem allgemeinen Trend, konstant. Die EWR AG gibt für BWV-Mitglieder eine Preisgarantie bis zum 31. März 2011. Sollten die laut Preisblatt verwendeten Vergleichstarife in diesem Zeitraum jedoch sinken, werden auch die Preise im BWV-Rahmenvertrag nach unten angepasst. Zahlreiche Energieversorger hatten zu Beginn des Jahres 2010 angekündigt, die Preise zu erhöhen. Die Mitglieder des BWV, die ihren Strom über den Rahmenvertrag der EWR AG beziehen, können sich hingegen über konstante Preise freuen. Der BWV konnte damit die seit Jahren attraktiven Vorteile für die BWV-Mitglieder weiter fortschreiben und ausbauen.
Möchte ein Mitglied trotz der attraktiven Preise künftig nicht mehr am Rahmenvertrag teilnehmen, so besteht für Kunden der EWR AG ein Sonderkündigungsrecht bis zum 25. Februar 2010.
Für BWV-Mitglieder, die ihren Strom über den Rahmenvertrag des BWV mit der EWR AG nutzen (Rheinhessen), gelten weiterhin folgende Preise:
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Verbrauch |
Tarif |
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bis 10.000 kWh
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S-Tarif Grundpreis (Euro pro Monat) Arbeitspreis (Cent pro kWh)
L-Tarif Grundpreis (Euro pro Monat) Arbeitspreis (Cent pro kWh) |
6,07 16,953
8,49 16,153 |
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über 10.000 kWh
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Eintarifmessung Grundpreis (Euro pro Monat) Arbeitspreis (Cent pro kWh)
Doppeltarifmessung Grundpreis (Euro pro Monat) HT-Arbeitspreis (Cent pro kWh) NT-Arbeitspreis (Cent pro kWh) |
11,74 16,389
14,29 16,829 12,829 |
Die Preise sind netto, ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen, jedoch inklusive Bonus, EEG- und KWK-G-Zuschlag sowie Stromsteuer (derzeit 2,05 Ct/kWh).
Der BWV und der langjährige Rahmenvertragspartner EWR bieten damit für den Strombezug der Landwirte in Rheinhessen auch in Zukunft attraktive Konditionen an. Die Verträge der BWV-Mitglieder laufen automatisch zu den oben angegeben Konditionen weiter, sofern nicht vom Sonderkündigungsrecht bis zum 25. Februar 2010 Gebrauch gemacht wird.
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