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Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot in der Ernte 2010
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat auch für die diesjährige Erntezeit Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot nach § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 46 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung erteilt. Darauf weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. seine Mitglieder hin.
Demnach gelten die Ausnahmen in der Zeit vom 20.06.2010 bis 29.08.2010 für die Getreide und Rapsernte. Vom 22.08.2010 bis zum 07.11.2010 für die Weintraubenlese und die Maisernte und in der Zeit vom 15.08.2010 bis zum 03.10.2010 für die sonstige Ölsaatenernte.
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